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Immobilie in Münster geerbt: Was Erben jetzt klären sollten

Immobilie in Münster geerbt: Was Erben jetzt klären sollten

Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, steht neben der Trauer oft vor einer langen Liste offener Fragen. Wem gehört die Immobilie jetzt? Muss Erbschaftsteuer gezahlt werden? Und soll man sie behalten, vermieten oder verkaufen? Gerade in einer Stadt mit hohen Immobilienwerten wie Münster geht es dabei schnell um große Beträge. Ein strukturiertes Vorgehen hilft, Fehler zu vermeiden.

Erster Schritt: Den Erbnachweis besorgen

Um als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden, brauchen Erben einen Nachweis. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht dieses in vielen Fällen aus. Gibt es nur ein handschriftliches Testament oder gar keines, ist meist ein Erbschein nötig, den das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht ausstellt. Die Grundbuchberichtigung ist kostenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird.

Erbengemeinschaft: Gemeinsam entscheiden

Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann allen gemeinsam, und wichtige Entscheidungen wie ein Verkauf müssen in der Regel einstimmig getroffen werden. Das führt häufig zu Konflikten, etwa wenn ein Geschwisterteil im Haus wohnen möchte und die anderen verkaufen wollen. Hilfreich ist es, früh einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren, die Interessen offen zu besprechen und eine neutrale Wertermittlung als Grundlage zu nehmen.

Kann sich die Gemeinschaft nicht einigen, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Sie ist allerdings meist die ungünstigste Lösung, weil der Erlös oft unter dem Marktwert liegt.

Erbschaftsteuer: Freibeträge kennen

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Die persönlichen Freibeträge betragen nach dem Erbschaftsteuergesetz:

Erbe Freibetrag
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 Euro

Für das selbst genutzte Familienheim gibt es zusätzliche Befreiungen, wenn Ehegatten oder Kinder die Immobilie nach dem Erbfall selbst bewohnen. Bei Kindern ist die Befreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt, außerdem muss die Selbstnutzung grundsätzlich zehn Jahre andauern. Das Finanzamt ermittelt den Wert der Immobilie nach dem Bewertungsgesetz. In Münster liegen diese Werte wegen der hohen Grundstückspreise oft deutlich über dem, was Erben erwarten.

Behalten, vermieten oder verkaufen?

Die richtige Entscheidung hängt von der persönlichen Situation ab. Wer selbst einziehen möchte, profitiert unter Umständen von der Steuerbefreiung für das Familienheim. Wer vermieten will, sollte den Zustand der Immobilie prüfen: Ältere Häuser brauchen oft Investitionen in Heizung, Dämmung oder Elektrik, bevor sie vermietbar sind. Ein Verkauf schafft dagegen klare Verhältnisse und erleichtert die Aufteilung unter mehreren Erben.

Wichtig für alle Varianten ist eine realistische Wertermittlung. Orientierung bieten der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses der Stadt Münster und die Bodenrichtwerte bei BORIS.NRW. Für die konkrete Immobilie lassen sich viele Erben von Fachleuten für Immobilien Münster beraten, die Lage, Zustand und aktuelle Nachfrage einschätzen können. Bei Streit in der Erbengemeinschaft kann zusätzlich ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen sinnvoll sein.

Laufende Pflichten nicht übersehen

Mit dem Erbfall gehen auch Pflichten auf die Erben über. Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld bei Eigentumswohnungen und laufende Verträge für Strom, Wasser und Heizung müssen weiter bezahlt werden. Steht eine Immobilie leer, sollte die Gebäudeversicherung informiert werden, weil manche Verträge Leerstand nur begrenzt abdecken. Auch Verkehrssicherungspflichten wie Winterdienst und die regelmäßige Kontrolle des Gebäudes bleiben bestehen.

Wenn die Immobilie vermietet ist

Erben treten automatisch in bestehende Mietverträge ein. Die Mieter dürfen weiter in der Wohnung bleiben, und die Erben übernehmen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters, einschließlich der Kaution. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Wer verkaufen möchte, kann eine vermietete Wohnung auch an Kapitalanleger veräußern. Der erzielbare Preis liegt dann allerdings oft unter dem einer leerstehenden Wohnung, weil Selbstnutzer als Käufer wegfallen.

Checkliste für Erben

  1. Testament und Unterlagen der verstorbenen Person sichten
  2. Erbschein beantragen oder notarielles Testament vorlegen
  3. Grundbuch innerhalb von zwei Jahren berichtigen lassen
  4. Versicherungen und laufende Verträge prüfen
  5. Wert der Immobilie ermitteln lassen
  6. Steuerliche Folgen mit einer Steuerberatung klären
  7. In der Erbengemeinschaft gemeinsam über die Zukunft der Immobilie entscheiden
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