Elektroinstallation in der Wohnung: Was Mieter wissen müssen

Der Einzug in eine neue Wohnung bringt viele praktische Fragen mit sich. Eine davon wird häufig unterschätzt: Wie ist die Elektroinstallation beschaffen, was darf ich selbst verändern, und wer trägt im Schadensfall die Verantwortung? Ob Mietwohnung oder Eigentum, die Antworten unterscheiden sich teils erheblich und haben direkte Konsequenzen für Sicherheit und Geldbeutel.

Bestandsaufnahme beim Einzug: Was gehört geprüft?

Bevor die ersten Möbel stehen, lohnt ein nüchterner Blick auf die vorhandene Elektrik. Wie viele Steckdosen gibt es pro Raum? Reicht die Absicherung für moderne Geräte wie Induktionskochfeld, Trockner und mehrere gleichzeitig laufende Bildschirme? In Altbauten aus den 1960er und 1970er Jahren sind häufig noch Leitungen aus Aluminium verlegt, die für heutige Lastprofile schlicht nicht ausgelegt sind. Auch die Anzahl der Stromkreise spielt eine Rolle: Ein einziger Sicherungsautomat für Küche, Bad und Schlafzimmer zusammen ist zwar legal verbaut, aber in der Praxis ein dauerhaftes Risiko.

Konkret empfiehlt sich beim Einzug ein Blick in den Sicherungskasten. Sind dort Schmelzsicherungen der alten Bauart verbaut oder moderne Leitungsschutzschalter? Gibt es einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter)? Nach aktueller Norm (DIN VDE 0100-410) ist ein FI-Schalter mit einem Auslösestrom von maximal 30 Milliampere für Wohn- und Schlafräume vorgeschrieben, gilt jedoch nicht zwingend rückwirkend für Bestandsinstallationen. Dennoch: Fehlt er, ist das ein eindeutiges Warnsignal.

Was Mieter selbst dürfen und was nicht

Die Rechtslage ist klarer, als viele vermuten. Glühbirnen wechseln, Steckdosenleisten anschließen, Leuchten an vorhandenen Anschlussdosen befestigen: Das alles ist unproblematisch und erfordert keine Fachkraft. Anders sieht es bei Eingriffen in die Installation selbst aus. Wer eine neue Steckdose setzen, einen Stromkreis erweitern oder gar die Unterverteilung verändern möchte, braucht dafür in Deutschland zwingend einen zugelassenen Elektrofachbetrieb.

Hintergrund ist das sogenannte Anschlussrecht der Netzbetreiber sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaft und des VDE. Selbst ausgeführte Eingriffe in feste Installationen können den Versicherungsschutz der Hausrat- oder Gebäudeversicherung gefährden. Im Brandfall prüft die Versicherung genau, ob die Ursache auf eine unsachgemäß ausgeführte Arbeit zurückzuführen ist. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer, die sich an der Elektrik versuchen.

Mieter: Rückbaupflicht beachten

Wer als Mieter mit Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen vornimmt, sollte diese schriftlich festhalten. Für Elektroarbeiten bedeutet das: Der Vermieter muss die Maßnahme genehmigen, und beim Auszug kann er den Rückbau verlangen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine neu gezogene Leitung, die fachgerecht verlegt und dokumentiert ist, lässt sich leichter übergeben als ein provisorischer Aufputzkanal, der nicht den Normen entspricht.

Eigentümer: Pflichten und Nachrüstpflichten

Wer eine Wohnung kauft, übernimmt auch die Verantwortung für den elektrischen Zustand der Immobilie. Vermietet er diese weiter, kommen zusätzliche Pflichten hinzu. Die Betriebssicherheitsverordnung, abrufbar über gesetze-im-internet.de, regelt unter anderem, dass Arbeitgeber und Vermieter von Wohnraum elektrische Anlagen regelmäßig auf einwandfreien Zustand prüfen lassen müssen. Für Mietwohnungen gilt zwar kein starres gesetzliches Prüfintervall wie in Gewerbeimmobilien, doch im Schadensfall muss der Eigentümer nachweisen können, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Praktisch bedeutet das: Eine Elektrofachkraft sollte die Anlage spätestens bei einem Mieterwechsel und bei erkennbaren Mängeln prüfen. Kosten für eine solche Prüfung liegen je nach Wohnungsgröße zwischen 150 und 400 Euro, sind aber steuerlich absetzbar und im Zweifelsfall deutlich günstiger als eine Brandschadenregulierung.

Wann ein Elektriker zwingend gerufen werden muss

Es gibt Situationen, in denen kein Weg an einem Fachbetrieb vorbeiführt. Dazu gehören flackernde Lichter ohne erkennbare Ursache, wiederholt auslösende Sicherungsautomaten, Steckdosen mit Verfärbungen oder Brandgeruch sowie Feuchtigkeit im Sicherungskasten. Auch wer in einer Wohnung renoviert und dabei Leitungen freilegt, muss deren Zustand von einem Fachmann beurteilen lassen, bevor er weitermacht.

Wer sich über die grundsätzliche Praxis von Elektrikern und deren Aufgabenbereiche informieren möchte, findet bei unabhängigen Fachportalen für Elektriker nützliche Hintergrundinformationen zu Berufsfeld, typischen Arbeiten und Qualifikationsanforderungen. Das hilft dabei, Angebote besser einzuordnen und das Gespräch mit der Fachkraft auf Augenhöhe zu führen.

Typische Kosten für häufige Elektroarbeiten

Eine grobe Orientierung, was bestimmte Arbeiten kosten können, hilft bei der Planung:

Leistung Ungefährer Kostenrahmen
Steckdose nachrüsten (Unterputz) 80 bis 150 Euro
FI-Schalter nachrüsten 150 bis 300 Euro
Herd-Anschlussleitung legen 200 bis 400 Euro
Elektroprüfung Wohnung (ca. 80 m²) 150 bis 400 Euro
Komplette Neuinstallation (Wohnung) ab 5.000 Euro

Diese Werte sind Richtwerte ohne Gewähr und variieren je nach Region, Aufwand und Betrieb erheblich. Im städtischen Raum sind Stundenverrechnungssätze von 80 bis 120 Euro netto üblich.

Förderung und steuerliche Möglichkeiten

Wer als Eigentümer eine Wohnung energetisch saniert und dabei auch die Elektroinstallation modernisiert, kann unter Umständen von Förderprogrammen der KfW profitieren. Mieter hingegen können Handwerkerleistungen an ihrer selbst genutzten Wohnung nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das gilt ausdrücklich auch für Elektroarbeiten, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Zahlung nicht bar erfolgt ist.

Grundsätzlich gilt: Eine gut funktionierende Elektroinstallation ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für sicheres Wohnen. Wer beim Einzug genau hinschaut, frühzeitig Mängel meldet und Eigenleistungen klar von Facharbeiten trennt, vermeidet teure Überraschungen und schützt sich rechtlich ab.

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