PSA-Verordnung 2026: Was sich für Arbeitgeber bei Schutzkleidung jetzt ändert

Von der Redaktion
Veröffentlicht: 21. Mai 2026
Lesezeit: 8 Minuten


Die EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA) wirkt seit April 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland flankiert das PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG vom 18. April 2019) ihre Anwendung. Mit der Fassung vom 9. Oktober 2024 und einer aktuellen Änderung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 140 hat sich das regulatorische Bild noch einmal verschärft. Im Mai 2026 ist klar: Die Marktüberwachung in Deutschland und Österreich zieht spürbar an. Arbeitgeber, die PSA bereitstellen, müssen die Konformitätsdokumentation ihrer Lieferkette enger im Blick haben als noch vor zwei Jahren.

Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Pflichten und Änderungen ein und zeigt, wo der praktische Hebel liegt.

Was die PSA-Verordnung regelt

Die Verordnung (EU) 2016/425 definiert PSA als jede Ausrüstung, die von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder Sicherheit getragen oder gehalten wird. Das umfasst Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345, Schnitt- und Schweißerschutzkleidung, Warnschutz nach EN ISO 20471, Gehörschutz, Atemschutz und Schutzbrillen.

Die Verordnung gliedert PSA in drei Risiko-Kategorien:

  • Kategorie I umfasst geringe Risiken wie Sonnenbrillen für Hobbyzwecke oder Gartenhandschuhe gegen oberflächliche mechanische Einwirkung. Die Konformitätsbewertung erfolgt durch den Hersteller in Eigenregie.
  • Kategorie II umfasst mittlere Risiken, die nicht unter I oder III fallen. Hier ist eine Baumusterprüfung (Modul B) durch eine notifizierte Stelle Pflicht.
  • Kategorie III umfasst schwerwiegende oder irreversible Risiken wie tödlichen Absturz, starke Hitzeeinwirkung, gefährliche Chemikalien, ionisierende Strahlung oder ertränkungsgefährdende Tätigkeiten. Hier kommt zusätzlich eine laufende Überwachung (Modul C2 oder D) durch eine notifizierte Stelle hinzu.

Was sich konkret geändert hat

Mit dem Wechsel von der alten Richtlinie 89/686/EWG zur Verordnung 2016/425 hat sich die Kategorisierung von produktbezogen zu risikobezogen verschoben. Das ist die strukturell wichtigste Änderung. Gehörschutz wurde dabei von Kategorie II in Kategorie III hochgestuft, weil schädlicher Lärm als irreversibles Gesundheitsrisiko gewertet wird. Damit greift bei Gehörschutz jetzt die laufende Qualitätskontrolle durch eine notifizierte Stelle.

Zweitens ist die EU-Konformitätserklärung ab Inverkehrbringen Pflicht. Sie muss entweder dem Produkt physisch beiliegen oder über einen klar dokumentierten Link abrufbar sein. Drittens hat die Verordnung die Rückverfolgbarkeit verschärft: Wirtschaftsakteure müssen ihre Bezugsquellen und Abnehmer zehn Jahre lang dokumentieren und auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden ausweisen.

Viertens gilt die Verordnung explizit auch für den Fernabsatz und damit für jeden Online-Shop, der PSA in Verkehr bringt. Wer als Händler oder Einführer Berufsbekleidung und Arbeitsschutz vertreibt, übernimmt damit Mitverantwortung im Rückverfolgbarkeitssystem.

Was Arbeitgeber konkret tun müssen

Die Bereitstellung von PSA bleibt nach Arbeitsschutzgesetz (§ 3, § 4 ArbSchG) und PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Pflicht des Arbeitgebers, sobald eine Gefährdungsbeurteilung das ergibt. Konkret bedeutet das 2026:

  • Lieferanten-Audit: Bei jedem Bezug Konformitätserklärungen prüfen und archivieren. Bei Kategorie III zusätzlich die Nummer der notifizierten Stelle auf dem Produkt überprüfen.
  • Unterweisung: Mitarbeiter müssen vor dem ersten Tragen und mindestens jährlich in der Anwendung der PSA unterwiesen werden. Dokumentation ist Pflicht.
  • Tausch- und Wartungszyklen: Hersteller-Tragezeitlimits beachten. Bei Sicherheitsschuhen liegt die Faustregel bei zwölf Monaten unter normalen Bedingungen, kann aber je nach Belastung deutlich kürzer sein.
  • Sortimentsanpassung: Wer Hi-Vis-Westen, Schweißerjacken oder Chemikalienhandschuhe noch aus Altbeständen nach der Vorgänger-Richtlinie 89/686/EWG einsetzt, muss spätestens 2026 auf 2016/425-konforme Ware umstellen.

Wer als Mittelstandsbetrieb 30 bis 200 Mitarbeiter ausstattet, kommt um eine strukturierte Lieferantenliste mit Konformitätsdokumentation nicht herum. Spezialisierte B2B-Online-Shops für Berufsbekleidung und Arbeitsschutz haben darauf reagiert und stellen die EU-Konformitätserklärungen direkt im Produktdatenblatt zum Download bereit. Anbieter wie Berufskleidung24.de halten die Dokumente nach eigenen Angaben für jede Produktposition vor und bündeln sie pro Bestellung in einem Lieferschein-Anhang. Das ist im konsolidierten Workwear-Markt nicht selbstverständlich, weil viele kleinere Online-Händler nur generische Hersteller-Datenblätter weiterreichen. Markenpartner wie Mascot, Kübler, Leiber, BP und Engel Workwear haben ihre Dokumentationspflichten seit 2024 voll auf die 2016/425-Logik umgestellt. Für Arbeitgeber bleibt die rechtliche Verantwortung trotzdem: Wer PSA bereitstellt, haftet bei Mängeln in der Konformitätskette über die Berufsgenossenschaft. Die jüngste Auswertung der DGUV zeigte zwischen 2023 und 2025 einen Anstieg der Rückrufe bei Sicherheitsschuhen um 31 Prozent, vor allem wegen nicht nachgewiesener Durchtrittsschutz-Werte.

Marktüberwachung 2026: Was zu erwarten ist

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) koordiniert in Deutschland die Marktüberwachung. Über das ICSMS-Meldesystem werden Unterrichtungen nach Artikel 38 der Verordnung verarbeitet und Rückrufe veranlasst. Seit Anfang 2026 haben die Behörden die stichprobenartigen Prüfungen laut Branchenmagazin TextilWirtschaft auf etwa 12 Prozent aller über den Fernabsatz vertriebenen PSA-Sendungen erhöht. Auffallend ist die Schwerpunktsetzung auf Importware aus Nicht-EU-Staaten, deren Konformitätserklärung formell mangelhaft ist.

Wer Bestellungen aus Asien direkt importiert, sollte den Status der Konformitätsbewertungsstelle prüfen. Bei Kategorie-III-PSA muss die notifizierte Stelle in der NANDO-Datenbank der EU-Kommission registriert sein. Sonst ist die CE-Kennzeichnung wertlos.

FAQ

Gilt die PSA-Verordnung auch für Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion?
Nein. Reine Berufskleidung ohne Schutzfunktion, etwa Polohemden im Bürodienst oder Kochjacken in der Gastronomie, fällt nicht unter die Verordnung. Sobald aber etwa Hitzeschutz, Schnittschutz, Warnschutz oder Chemikalienschutz dazukommt, greift die Verordnung.

Wie lange muss ich PSA-Konformitätsdokumente aufbewahren?
Mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen beziehungsweise nach Bezug der PSA. Diese Frist gilt für Hersteller, Einführer und Händler gleichermaßen.

Was bedeutet die Kategorie-III-Einstufung von Gehörschutz konkret?
Hersteller von Gehörschutz müssen seit der Verordnung neben der Baumusterprüfung eine laufende Qualitätskontrolle (Modul C2 oder D) durchführen lassen. Für Arbeitgeber heißt das: Beim Einkauf auf die vierstellige Kennnummer der notifizierten Stelle direkt am CE-Zeichen achten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Das PSA-Durchführungsgesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß vor. Bei wiederholten oder schweren Verstößen sind Marktverbote und strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Reicht die CE-Kennzeichnung als Beleg?
Bei Kategorie I ja, bei Kategorie II und III nicht. Hier muss die Nummer der notifizierten Stelle dem CE-Zeichen direkt folgen. Eine bloße CE-Markierung ohne diese Nummer ist bei Kategorie II und III ein klarer Indikator für ein nicht konformes Produkt.


Quellen: Verordnung (EU) 2016/425; Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-DG vom 18.04.2019, Stand Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 140); EUR-Lex CELEX 32016R0425; PSA-Benutzungsverordnung; ArbSchG §3, §4; DGUV-Information 212-007; BAuA Marktüberwachungsbericht 2025; ICSMS Meldesystem; 3M-Leitfaden zur PSA-Verordnung; TextilWirtschaft Branchenreport Q1 2026.

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