Sicherheit und eine Rente, die etwa zwei Mal so hoch ist wie der Durchschnitt. Neben der vorteilhaften Krankenversicherung gibt es auch subventionierte Vorteile.
Neben dem Kindergeld gibt es weitere Vorteile für die Kinder von Beamten. Die Frage, was besser ist, stellt sich, wenn man das Gehalt von Beamten mit dem in der Privatwirtschaft und in der Wirtschaft vergleicht, vor allem, wenn man die besondere Verantwortung berücksichtigt, die Beamte haben.
Lohnt sich der Beamtenstatus?
Natürlich haben auch Staatsbedienstete die typischen Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers, wie zum Beispiel die Pflicht zur Erbringung von Dienstleistungen oder das Recht auf bezahlte Freistellung.
Die gesetzlichen Rechte, die Staatsbediensteten zustehen, sind jedoch eine ganz besondere Komponente. Hier muss nicht nur die Grundversorgung berücksichtigt werden, sondern auch Dinge wie ein Trennungsgeld, die Erstattung von Umzugskosten, ein Krankenversicherungszuschuss oder Unterstützung in Notzeiten.
Gehalt und Vergütung sind nicht dasselbe.
Nach dem Beamtenrecht umfasst die Vergütung neben dem Lohn auch alle vermögenswirksamen Leistungen. Wenn die Gesamtvergütung berücksichtigt wird, trifft der Begriff „armer Staatsbediensteter“ nicht mehr zu. In der heutigen Gesellschaft werden Beamte nicht mehr als Geringverdiener angesehen. Wie jeder Angestellte wird die Vergütung monatlich gezahlt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der Wirtschaft werden Beamte jedoch am Monatsanfang und nicht am Monatsende bezahlt.
Beamtenkredit und Beamtendarlehen
Anders als der Name vermuten lässt, ist das Beamtendarlehen für Akademiker und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie für andere besondere Berufsgruppen bis zum Alter von 67 oder 75 Jahren gedacht. Es ist auch als Beamtendarlehen oder Darlehen für Beamte bekannt. Du kannst auch eine Risikolebensversicherung als Todesfallschutz abschließen.
Zahlen Beamte keine Steuern?
Das ist ganz klar: Auch Beamte zahlen Steuern. Wie jeder Arbeitnehmer in Deutschland sind sie steuerpflichtig und unterliegen dem Einkommensteuergesetz.
Was sie jedoch nicht von ihrem Lohn abgezogen bekommen, ist die Abgabe für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Da der Staat eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen „Bediensteten“ hat, sorgt er auch für ihre Rente vor.
Neutral betrachtet: Warum sollte jemand, dessen „Job“ ihm vom Staat auf Lebenszeit garantiert wird, für den Fall der Arbeitslosigkeit selbst vorsorgen? Das würde keinen Sinn machen. Die Arbeitsplatzgarantie für Beamte ist seit 1949 im Grundgesetz verankert.
Aber: Im Vergleich zu Angestellten gibt es auch keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung. Anders als bei einer Beschäftigung in der Privatwirtschaft müssen Beamtinnen und Beamte keine bestimmte Einkommensgrenze erreichen – derzeit im Jahr 2019 sind das 60.750,00 Euro Bruttojahreseinkommen -, um sich privat krankenversichern zu können.
Der unbezahlte Arbeitgeberbeitrag wird durch die staatlichen Leistungen mehr als ausgeglichen. Diese variieren je nach Bundesland und Lebenssituation. Ein Satz von 70 % ist jedoch nicht ungewöhnlich.
Pension und Rente im Vergleich
Beamte sind im Vergleich zu Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft hervorragend abgesichert. Sie erhalten anstelle der üblichen Rentenzahlungen ein sogenanntes Ruhegehalt oder eine Rente.
Die Höhe der Rente hängt unter anderem vom Eintrittsalter oder dem Grund für den Eintritt in den Ruhestand ab. Nach einer je nach Bundesland unterschiedlichen Zeit haben alle Beamtinnen und Beamten Anspruch auf ein Ruhegehalt, auch wenn sie z. B. aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Die Höhe der Pension hängt von der Anzahl der Dienstjahre, dem Pensionsalter und der Besoldungsgruppe ab. Rentenrechner geben Auskunft über die Höhe im Einzelfall.
Sind Beamte wirklich unkündbar?
Wenn vor und während der Verbeamtung alles korrekt war und der Bewerber/Beamte kein Verschulden trifft, ja. Nach einer Probezeit von drei Jahren ist der Beamte/die Beamtin ein Beamter/eine Beamtin auf Lebenszeit und kann daher nicht entlassen werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Beamtenverhältnis durch „Nötigung, arglistige Täuschung oder Bestechung“ erlangt wurde, oder wenn der Beamte/die Beamtin rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde oder wenn er/sie seine/ihre Dienstpflichten schuldhaft und schwerwiegend verletzt hat, kann das Beamtenverhältnis widerrufen werden.
Bei schwerem Fehlverhalten, siehe auch BVerwG, Urteil vom 09.11.00 – AZ 1 D 8/96, kann der Beamte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, was oft mit großen finanziellen Einbußen verbunden ist. Begründet werden solche Maßnahmen mit dem Verhaltenskodex und der Tatsache, dass ein Beamter oder eine Beamtin das Ansehen des öffentlichen Dienstes durch sein oder ihr Verhalten nicht schädigen darf.