Wohnen und Leben

Jobwechsel in eine neue Stadt: Wohnungssuche, Fristen und Kosten richtig planen

Jobwechsel in eine neue Stadt: Wohnungssuche, Fristen und Kosten richtig planen

Eine Zusage für einen Job in einer anderen Stadt ist ein Grund zur Freude, setzt aber eine Kette von Fristen in Gang: Probezeit, Kündigung der alten Wohnung, Suche nach einer neuen, Ummeldung. Wer die Schritte in die richtige Reihenfolge bringt, spart Geld und vermeidet doppelte Mieten. Dieser Überblick zeigt, worauf es beim berufsbedingten Umzug ankommt und wie Sie die Wohnungssuche aus der Ferne organisieren.

Zeitplan: Vom Arbeitsvertrag bis zum Schlüssel

Der wichtigste Termin ist der Arbeitsbeginn. Von ihm aus rechnen Sie rückwärts. Als Mieterin oder Mieter einer unbefristeten Wohnung gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange Sie schon dort wohnen. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift beim Vermieter eingehen, eine E-Mail reicht nicht. Geht sie bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat bereits mit.

Daraus ergibt sich ein typisches Muster: Wer einen Arbeitsvertrag mit drei Monaten Vorlauf unterschreibt, kann die alte Wohnung nahtlos kündigen, muss die neue aber in derselben Zeit finden. Bei kürzerem Vorlauf lohnt ein Gespräch mit dem Vermieter. Viele sind mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden, wenn Sie einen geeigneten Nachmieter vorschlagen. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nur, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält.

  • Sofort nach der Zusage: Mietvertrag auf Kündigungsfrist und Nachmieterklausel prüfen.
  • Parallel: Unterlagen für die Bewerbung um die neue Wohnung zusammenstellen.
  • Vier bis sechs Wochen vorher: Umzugsunternehmen oder Transporter buchen, Urlaub für den Umzugstag klären.
  • Nach dem Einzug: innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt ummelden.

Wohnungssuche aus der Ferne

Die größte Hürde ist meist die Entfernung. Besichtigungen finden oft werktags statt, während Sie noch im alten Job arbeiten. Drei Dinge helfen.

Erst den Markt verstehen, dann suchen

Bevor Sie Inserate anschreiben, sollten Sie wissen, welche Stadtteile zum neuen Arbeitsplatz passen und welches Mietniveau dort üblich ist. Fahrzeiten mit Bus und Bahn lassen sich in jeder Karten-App prüfen. Für einen ersten Eindruck von Angebot und Lage in der Zielstadt eignen sich Stadtübersichten, wie sie etwa Wohnungsfieber für mehr als 400 deutsche Städte zusammenstellt. So grenzen Sie die Suche auf zwei oder drei Viertel ein, statt hunderte Anzeigen zu sichten.

Bewerbungsmappe vorbereiten

In gefragten Städten entscheidet oft die Schnelligkeit. Halten Sie die üblichen Unterlagen digital bereit: Selbstauskunft, Kopie des Personalausweises, Bonitätsauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters und den Nachweis über das Einkommen. Beim Jobwechsel gibt es noch keine Gehaltsabrechnungen vom neuen Arbeitgeber. Hier hilft der unterschriebene Arbeitsvertrag oder eine kurze Bestätigung der Personalabteilung über Beginn und Gehalt. Welche Unterlagen Vermieter typischerweise sehen wollen, ist auf wohnungsfieber.de in einer Checkliste aufgeschlüsselt.

Besichtigungen bündeln

Legen Sie mehrere Termine auf einen oder zwei Tage. Wo das nicht klappt, fragen Sie nach einer Video-Besichtigung oder bitten Bekannte vor Ort, einen ersten Blick zu werfen. Unterschreiben Sie aber keinen Vertrag und zahlen Sie nichts, ohne die Wohnung oder zumindest den Vermieter überprüft zu haben. Forderungen nach Vorkasse für Schlüssel oder Kaution vor der Besichtigung sind ein typisches Warnsignal für Betrug.

Kosten im Blick: Kaution, doppelte Miete, Steuer

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Sie dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Das entlastet gerade dann, wenn die Kaution der alten Wohnung noch nicht zurückgezahlt ist, was nach dem Auszug einige Monate dauern kann.

Eine Überschneidung von ein bis zwei Monaten mit doppelter Miete lässt sich bei einem Jobwechsel oft nicht vermeiden. Gut zu wissen: Ein beruflich veranlasster Umzug kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem Transportkosten, Fahrten zu Besichtigungen und unter Umständen doppelte Mietzahlungen. Als beruflich veranlasst gilt ein Umzug etwa dann, wenn sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt oder der Umzug wegen eines neuen Arbeitgebers erfolgt. Bewahren Sie alle Belege auf. Zahlt der neue Arbeitgeber einen Umzugszuschuss, sollten Sie vorab klären, ob und wie dieser versteuert wird.

Arbeitsplatz zu Hause gleich mitplanen

Viele neue Stellen sehen teilweise Homeoffice vor. Dann lohnt es sich, schon bei der Besichtigung darauf zu achten: Gibt es eine ruhige Ecke oder ein kleines Zimmer, das als Arbeitsplatz taugt? Wie ist das Tageslicht, wo liegen die Steckdosen, welche Internetanschlüsse sind im Haus verfügbar? Die Verfügbarkeit von Glasfaser oder Kabel lässt sich über die Adresse bei den Anbietern abfragen, bevor Sie unterschreiben. Ein separates Arbeitszimmer kann zudem steuerlich relevant sein, die Voraussetzungen dafür sind aber eng gefasst.

Nach dem Einzug: die Pflichtaufgaben

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde ummelden. Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung, die der Vermieter ausstellt. Danach folgen Adressänderungen bei Bank, Krankenkasse, Kfz-Zulassung und dem neuen Arbeitgeber. Ein Nachsendeauftrag bei der Post fängt in den ersten Monaten Briefe ab, die noch an die alte Adresse gehen.

Wer diese Schritte früh plant, kann sich in den ersten Wochen im neuen Job auf das Wesentliche konzentrieren: ankommen, Kolleginnen und Kollegen kennenlernen und die neue Stadt entdecken.

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About Redaktion beratungscenter.net

Die Redaktion von Beratungscenter.net schreibt Ratgeber zu Wohnen, Familie, Gesundheit, Beruf und Technik. Zahlen, Fristen und Rechtsangaben prüfen wir an Gesetzen, Behörden und Fachverbänden und nennen die Quellen.

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