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Stromausfall in der Mietwohnung: Wer zahlt, wer haftet?

Stromausfall in der Mietwohnung: Wer zahlt, wer haftet?

Es passiert meistens abends: Der Fernseher geht aus, die Küche liegt im Dunkeln, und der Blick in den Sicherungskasten bringt keine Klarheit. Ein Stromausfall in der Mietwohnung ist kein seltenes Ereignis, aber er löst regelmäßig dieselben Fragen aus. Wer muss einen Elektriker bezahlen? Haftet der Vermieter, wenn der Kühlschrank mit Lebensmitteln ausfällt? Und wann ist ein Notdienst nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich geboten?

Erst die Ursache klären, dann die Kostenfrage

Nicht jeder Stromausfall ist gleich. Ein ausgelöster Sicherungsautomat nach dem gleichzeitigen Betrieb von Wasserkocher, Mikrowelle und Toaster ist kein Defekt, sondern eine Schutzfunktion. Hier trägt der Mieter in der Regel keine Kosten, aber er muss auch keinen Handwerker rufen. Ein einfaches Zurücksetzen des Schutzschalters genügt.

Anders sieht es aus, wenn ein Leitungsschutzschalter sofort wieder auslöst, wenn Strom in mehreren Räumen dauerhaft wegbleibt oder wenn es vor dem Ausfall gekracht oder gerochen hat. Das sind Zeichen für einen echten elektrischen Defekt in der Hausinstallation. In diesem Fall ist der Vermieter gefragt, denn er trägt die Verkehrssicherungspflicht für die fest verbaute Elektroinstallation der Wohnung.

Was der Vermieter schuldet und was nicht

Die Elektroinstallation einer Mietwohnung gilt als Teil der Mietsache. Fällt sie durch einen Defekt aus, der nicht vom Mieter verursacht wurde, handelt es sich um einen Mangel der Mietwohnung im Sinne von Paragraf 535 BGB. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel zu beseitigen. Das gilt für defekte Unterputzleitungen genauso wie für einen ausgefallenen Verteilungskasten oder einen schadhaften Hausanschluss.

Konkret bedeutet das: Der Vermieter muss einen qualifizierten Elektriker beauftragen und die Kosten übernehmen. Reagiert er nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darf der Mieter den Handwerker selbst beauftragen und die entstandenen Kosten vom Vermieter zurückfordern. Was als angemessene Frist gilt, hängt von der Dringlichkeit ab. Bei einem vollständigen Stromausfall sind 24 Stunden in der Rechtsprechung häufig als Obergrenze genannt worden.

Nicht in der Haftung des Vermieters liegen hingegen Schäden durch Elektrogeräte des Mieters, die einen Kurzschluss ausgelöst haben, oder Defekte an Geräten, die der Mieter selbst eingebracht hat. Wer ein altes, schlecht gewartetes Gerät betreibt und damit eine Sicherung beschädigt, sitzt auf den Folgekosten selbst.

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Verdorbene Lebensmittel nach einem mehrstündigen Stromausfall sind ärgerlich, aber kein automatischer Haftungsfall für den Vermieter. Entscheidend ist die Ursache und ob dem Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Hat er bekannte Mängel an der Elektroanlage trotz Hinweis des Mieters nicht behoben, und kam es deswegen zum Ausfall, sind Schadensersatzansprüche nach Paragraf 536a BGB möglich.

In der Praxis ist das schwer durchzusetzen, weil der Mieter die Kausalität belegen muss. Sinnvoller ist es, für solche Fälle eine Hausratversicherung zu haben, die Schäden durch Stromausfall oft als Zusatzbaustein abdeckt. Wer seine Police nicht kennt, sollte das vor dem nächsten Sommer prüfen.

Wann ein Elektro Notdienst rechtlich notwendig wird

Ein Notdienst ist nicht immer Pflicht, aber es gibt Situationen, in denen ein sofortiges Handeln keine Option, sondern eine Frage der Sicherheit ist. Riecht es nach angebranntem Plastik oder Gummi, sind Lichtbögen zu hören, oder zeigen sich Verfärbungen an Steckdosen und Schaltern, besteht akute Brandgefahr. In diesen Fällen sollte sofort der Strom über den Hauptschalter abgetrennt und ein Fachbetrieb gerufen werden.

Auch nachts oder an Feiertagen ist ein Notdienst gerechtfertigt, wenn Strom in der gesamten Wohnung fehlt und Personen im Haushalt auf elektrische medizinische Geräte angewiesen sind. Wer in Wien oder Umgebung lebt, findet über einen Elektro Notdienst Wien rund um die Uhr qualifizierte Fachkräfte, die auch nachts ausrücken. Das gilt analog für alle größeren Städte im deutschsprachigen Raum.

Wichtig: Wer einen Notdienst ruft und die Ursache des Ausfalls liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters, sollte die Rechnung aufbewahren und dem Vermieter unverzüglich Bescheid geben. Ohne diese Information kann der Vermieter später einwenden, er hätte selbst einen günstigeren Elektriker schicken können.

Was Mieter konkret tun sollten

Ein strukturiertes Vorgehen schützt Rechte und spart Nerven. Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt:

  • Sicherungskasten prüfen: Welcher Schutzschalter hat ausgelöst? Lässt er sich zurücksetzen oder löst er sofort wieder aus?
  • Nachbarn fragen: Betrifft der Ausfall nur die eigene Wohnung oder das ganze Haus? Ein hausweiter Ausfall liegt meist beim Energieversorger.
  • Vermieter informieren: Schriftlich, auch per SMS oder E-Mail, damit ein Zeitstempel existiert. Mündliche Meldungen lassen sich später nicht belegen.
  • Frist setzen: Bei einem vollständigen Ausfall ist eine Frist von 24 Stunden angemessen. Das schriftlich festhalten.
  • Notdienst bei Gefahr: Bei Brandgeruch, Funkenbildung oder medizinischer Notwendigkeit sofort handeln, nicht auf den Vermieter warten.
  • Belege sichern: Alle Rechnungen, Fotos, Nachrichten aufbewahren.

Kleinreparaturklauseln greifen hier nicht

Viele Mietverträge enthalten sogenannte Kleinreparaturklauseln, die Mieter bei kleinen Schäden bis zu einem bestimmten Betrag, meist zwischen 75 und 120 Euro, zur Selbstzahlung verpflichten. Diese Klauseln gelten für oberflächlich zugängliche Teile der Mietsache wie Wasserhähne oder Lichtschalterblenden. Auf die Elektroinstallation hinter der Wand oder auf den Sicherungskasten selbst sind sie nicht anwendbar. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt.

Ein Stromausfall, der auf einen Defekt in der Unterputzinstallation zurückgeht, fällt also unabhängig vom Kostenrahmen in die Zuständigkeit des Vermieters. Wer als Mieter dennoch eine Rechnung erhält, sollte diese nicht kommentarlos bezahlen, sondern zunächst rechtlichen Rat einholen.

Zusammengefasst: Ein Stromausfall in der Mietwohnung ist kein Graubereich ohne klare Regeln. Die Verantwortlichkeiten sind gesetzlich geregelt, die Haftungsfragen in der Rechtsprechung weitgehend geklärt. Wer die Grundzüge kennt, handelt im Ernstfall schneller, sicherer und ohne unnötige Kosten.

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